Event: Sippersfeld auf dem in eine nachhaltige Zukunft
Vortrag: Wie die Pfälzer Pfälzer wurden, 13.02.2020
Projektauftakt und Podiumsdiskussion Pfälzerwald- Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz
Neujahrskonzert mit dem Ditzner Twintett am 04.01.2020
Sippersfelder Weihnachtsmarkt am 29. und 30. November 2019
Adventskonzert am 07.12.2019
KVS Musik – Quer durch Europa – Samstag, 16.11.19
Hinweis: Der Termin für diese Veranstaltung wurde auf den 16.11.2019 verschoben.
Nachlese Ausflug „Jung trifft alt“
Errichtung einer Funkübertragungsstelle
Auf der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates am 10.9.2019 einigte sich der Ortsgemeinderat darauf, die Sippersfelder Bevölkerung über die obige geplante Maßnahme nochmals ausführlicher zu informieren.
Link zum Artikel in der WiRU:
https://ol.wittich.de/titel/773/ausgabe/39/2019/artikel/00000000000017948088-OL-773-2019-39-39-0
Bisherige Entwicklung
Schon Ende 2017 erhielt die Ortsgemeinde Sippersfeld durch einen für die Kommunen zuständigen Mitarbeiter der Telekom eine Vorabanfrage: Das Unternehmen war damals auf der Suche, welche gemeindlichen Flächen in Sippersfeld in Betracht kommen könnten, um die große Lücke in der Funkübertragung („Funkloch“) in und um Sippersfeld herum zu schließen. Eine Vorauswahl an in Frage kommenden Flächen wurde der Ortsgemeinde in diesem Zusammenhang mitgeteilt.
Im März 2018 kristallisierte sich bei einer Ortsbegehung das gemeindliche Grundstück mit der Plannummer 1651/89 (vgl. Lageplan) als einzig Relevantes heraus.
Im Januar 2019 wurde der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Sippersfeld und der DFMG Deutsche Funkturm GmbH zur Errichtung und dem Betrieb einer Funkübertragungsstelle auf dem gemeindlichen Grundstück unterzeichnet.
Im März 2019 gab es eine bautechnische Begehung des Grundstücks.
Im Juli 2019 wurde der Bauantrag von der Deutschen Funkturm GmbH bei der Kreisverwaltung eingereicht und ist bereits durch die Verbandsgemeindeverwaltung geprüft. Es gibt ihrerseits keine Bedenken/ Einwände zum Bauvorhaben. Zurzeit liegt der Bauantrag der Ortgemeinde Sippersfeld zur Erstellung eines Einvernehmens vor.
Fakten zur Funkübertragungsstelle:
- Lage: Flurstück: 1651/89
- Bauobjekt: Funkübertragungsstelle mit einem Stahlgitter-Antennenmast mit der Höhe 35m
- Anbindung: Richtfunkanbindung
- Geplant bei Erstausbau: LTE, UMTS, MB09
Wie geht es weiter?
Das gesamte Vorhaben von der Standortauswahl bis zum Beginn der Funkübertragung unterliegt strengen Bedingungen, die von einer unabhängigen Stelle überwacht werden: der Bundesnetzagentur. Eine „Standortbescheinigung“ durch die Bundesnetzagentur ist die Voraussetzung für eine Sendeerlaubnis des Funkmastbetreibers. Und diese wird u.a. nur vergeben, wenn vom Betreiber alle gesetzlichen Auflagen zu Immissionen und Gesundheitsschutz der Anwohner im Umfeld um den Funkmast erfüllt worden sind. Die Bundesnetzagentur bleibt auch während der gesamten Betriebsdauer die Kontrollinstanz. Sie muss nach Reparaturen oder technischen Veränderungen den Netzbetrieb immer wieder aufs Neue erlauben.
Es ist ein Anliegen aller an dem Prozess Beteiligten, dass durch die Errichtung einer solchen Funkübertragungsstelle für die Bevölkerung keine gesundheitlichen Nachteile entstehen. Nach dem §35 Absatz 1, Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben, das „der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (…) dient“. Diese Maßnahme ermöglicht allen Handynutzern bessere Funkverbindungen, wovon Privatpersonen genauso profitieren werden wie Dienstleister, Ersthelfer und öffentliche Einrichtungen.
Anfang November wird es zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung geben, die nochmals bekannt gegeben wird. Wer sich vorher schon informieren möchte, findet unter den unten angeführten Links noch Wissenswertes:
https://www.wdr.de/tv/applications/fernsehen/wissen/quarks/pdf/Q_Handy.pdf
https://emf3.bundesnetzagentur.de